Ganerbengemeinschaft

Während Rudolf zu Eltz noch alleiniger Burgherr war, gab es bereits wenige Generationen später einschneidende Veränderungen:

Im Jahre 1268 gliederte sich das Geschlecht von Eltz in drei Linien. Die Brüder Elias, Wilhelm und Theoderich führten fortan getrennte Haushalte. Sie teilten sowohl die Burg als auch die dazugehörigen Güter unter sich auf. So entstand eine im späten Mittelalter übliche Art des Zusammenlebens: Die drei Familien bildeten auf der Burg eine Erb- und Wohngemeinschaft, die sogenannte Ganerbengemeinschaft. Sie basierte auf der Nutzteilung, auch Mutscharung genannt. Entsprechend ihrer Wappen nannten sich die drei Brüder "Eltz vom Goldenen Löwen" (die späteren Eltz-Kempenicher), "Eltz vom Silbernen Löwen" (die Eltz-Rübenacher) und "Eltz von den Büffelhörnern" (die Eltz-Rodendorfer).

"Die Gemeiner der Burg sollen sich weder unter sich noch Weiber, Kinder oder die Ihrigen an Leib oder Gut schaden, es sei Krieg oder nicht, sondern gegenseitig Alles, was in dem Burgfrieden wohnt schützen und einander helfen, so oft es Noth ist..."

So lautete z. B. eine Anweisung der sog. Burgfriedensbriefe, die das friedliche Zusammenleben dieser Ganerben regelten. In ihnen waren ihre Rechte und Pflichten sowie genaue Details zur Verwaltung der Burg festgelegt. Der älteste noch erhaltene dieser Briefe stammt bereits aus dem Jahre 1323.

Die Ganerbengemeinschaften entwickelten sich aus der Überlegung heraus, größere Besitzungen über längere Zeit zu erhalten. Der einzelne konnte zwar das gesamte Erbe nutzen, aber nicht frei darüber verfügen. So wurde der Verkauf einzelner Güter verhindert. Eigentümerin der Burg Eltz blieb immer die Gemeinschaft – ähnlich einer Genossenschaft.

Diesem Prinzip und dem diplomatischen Geschick des Hauses Eltz ist es zu verdanken, daß die Anlage bis heute vollständig erhalten blieb.